Rettungsgasse

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    Rettungsgasse rettet Leben

    Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Polizei und Hilfsfahrzeuge.

     

    Nur wenn alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig an der Bildung einer Rettungsgasse mitwirken, können Einsatzkräfte schnell zum Unfallort gelangen und sich dort um die Verunglückten kümmern. Straßensperrungen und Staus lassen sich schneller auflösen, wenn Hilfskräfte früher am Unfallort eintreffen.

    Es ist wichtig, die Rettungsgasse auf jeden Fall offen zu halten, bis sich der Stau vollständig aufgelöst hat.

     

    In Deutschland ist die Bildung einer Rettungsgasse verpflichtend in § 11 StVO Abs. 2  – Besondere Verkehrslagen – wie folgt festgeschrieben:

    Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

     

    Wichtig ist, dass die Rettungsgasse bereits bei der Annäherung - im Rückstau - gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötig Zeit verloren geht. Je mehr Abstand zum Vordermann gehalten wird, desto flexibler kann man dabei reagieren. Dadurch lassen sich auch Unfälle vermeiden.

    Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommen kann und auch das eigene Fortkommen im Stau erschwert wird.

    Der Standstreifen darf nicht als Fahrspur genutzt werden, um auf ihm z. B. zur nächsten Ausfahrt zu gelangen. Hilfsorganisationen kommunizieren teilweise, dass Fahrzeuge mit ihrer halben Fahrzeugbreite, falls nötig auch mit ihrer ganzen Fahrzeugbreite, den Standstreifen nutzen sollen, um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen.

    Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder flüssig läuft, mit keinem weiteren Stillstand zu rechnen ist und einige Zeit lang kein Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse genutzt hat.

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    Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben.

    Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.

     

     

     

    Weiterlesen und Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002h_themen/r_rettungsgasse.htm

     

    Weitere Informationen zum Thema Rettungsgasse:

    http://www.fwvbw.de/stau-rettungsgasse-bilden,173.html

    http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de

    Stop Motion Film vom Miniatur Wunderland: https://www.youtube.com/watch?v=1D4lsJnznqk

     

    Freiwillige Feuerwehr Lorch
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    73547 Lorch

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